Teilnahmeberechtigt für den Sächsischen Gründerpreis sind innovative Einzelpersonen, Gründungsteams und Unternehmen, die ihren (bei noch nicht erfolgter Gründung geplanten) Unternehmenssitz in Sachsen haben.
Ein abgeschlossener Gründungsprozess ist nicht erforderlich, sollte aber im laufenden Wettbewerbsjahr angestrebt werden. Die Unternehmensgründung muss nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.
Die innovative Idee muss über hohes Markt- und Wachstumspotenzial verfügen.
Der Sächsische Gründerpreis verfolgt außerdem das Ziel, die Weiterentwicklung innovativer Geschäftskonzepte in Sachsen zu fördern und zu unterstützen. Daher sind auch Personen/ Gründerteams teilnahmeberechtigt, die bereits bei einem früheren Wettbewerb ein Geschäftskonzept eingereicht haben.
Ausgezeichnete der Vorjahre können sich erneut mit dem gleichen, aber weiterentwickelten Geschäftskonzept bewerben, sofern sie entsprechend ihres Unternehmensalters in einer anderen Kategorie antreten. Alle bisher nicht Ausgezeichneten können bei einer wesentlichen Weiterentwicklung des Geschäftskonzepts auch in der selben Kategorie entsprechend des Unternehmensalters erneut teilnehmen.
Ausgezeichnete des Sächsischen Innovationspreises der Vorjahre (Gründungsjahr bis 2016) sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern sie mit dem gleichen Geschäftskonzept erneut antreten möchten. Alle nicht Ausgezeichneten der Vorjahre (Gründungsjahr bis 2016) können bei einer wesentlichen Weiterentwicklung des Geschäftskonzepts in der neuen Kategorie "Scale-up" des Sächsischen Staatspreises für Gründen teilnehmen.